„Raumverträglichkeitsprüfung“ durch die Landesdirektion Sachsen: erster offizieller Teil eines vielstufigen Genehmigungsverfahrens (hieß bis vor kurzem: „Raumverträglichkeitsprüfung“); erste Möglichkeit für alle Bürger (nicht nur die unmittelbar Betroffenen) zu Stellungnahmen, die behördlicherseits tatsächlich ernstgenommen werden müssen; Stellungnahmen und Einwendungen noch bis 31.…

Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.